Start: 7.00 Uhr – Ziel/Ende: 19.00 Uhr.
Gewertet wird die zurückgelegte Strecke beim Staffellauf nach 12 Stunden. Getrennte Wertung für Frauen- / Männer- / Mix-Staffeln, bei max. 5 Aktiven. Handicap-Staffelwertung auf Anfrage. Alle (max.) 5 Aktive einer Staffel müssen zweifelsfrei durch Start-Nr., Kontrollband und Staffelholz (alles in den Ausgabeunterlagen) erkennbar sein. Die Staffel entscheidet selbstständig über Reihenfolge und km-Leistung eines jeden Aktiven.
Unser Staffelholzchip das bei der Unternterlagenausgabe ausgegeben wird, ist obligatorisch und wird gegen einen Pfandbetrag von € 50,00 (bitte passend vorbereiten!) ausgegeben. Das Chip-Pfand wird bei der Rückgabe sofort wieder vollständig erstattet.
Das Mindestalter beim 12 Stunden Staffellauf ist 17 Jahre also Jahrgang 1995.
Offizieller Meldeschluß: 21. Juni 2012, 24.00 Uhr
Orga-Beitrag, nur per Lastschrift.
99,00 für 12-Stunden-Staffellauf, pro Staffel/max. 5 Aktive
bis zum 31. Januar 2012
€ 125,00 für 12-Stunden-Staffellauf, pro Staffel/max. 5 Aktive
vom 01. Febuar 2012 bis zum 15. April 2012
€ 135,00 für 12-Stunden-Staffellauf, pro Staffel/max. 5 Aktive
vom 16. April 2012 bis zum 22. Juni 2012 (Meldeschluß)
Es gilt das Datum der Anmeldung.
Wichtig: Bei der Anmeldung müssen noch nicht alle Läufer gemeldet werden!
(zzgl. € 50,00 für Staffelholzchip-Pfand, erst bei der Startunterlagenausgabe zu entrichten – wird wieder erstattet)
Nachmeldung (im Stadion)
nur 23. Juni 2012, 14.00 – 18.00 Uhr:
Orga-Beitrag, nur in bar:
€ 150,00 für 12-Stunden-Staffellauf, pro Staffel/max. 5 Aktive
(zzgl. € 50,00 für Staffelholzchip-Pfand – wird wieder erstattet)
Die Startunterlagenausgabe im Schlossparkstadion erfolgt am Samstag, 23. Juni 2012 von 14.00 bis 18.00 Uhr für alle Athletinnen/Athleten und zusätzlich am Sonntag, 24. Juni 2012 von 5.00 bis 6.00 Uhr für die gemeldeten “Ultras” (12-Stunden-Einzelläufer/innen, bzw. Staffelläufer/innen); für die gemeldeten 25 km-Läufer/innen zusätzlich am Sonntag, 26. Juni 2011 von 8.00 bis 9.00 Uhr.
Die Siegerehrung Pokale nur an die ersten Plätze, Prämien an die jeweils ersten drei Plätze erfolgt aufgrund unserer 19.00 Uhr Ergebnisliste; die exakte km-Angabe wird in den jeweiligen Urkunden und durch die Endergebnissen dokumentiert. Die Siegerehrung findet ca 20.00 Uhr auf der Bühne im Schlossparkstadion statt.
Streckenrekordprämie für die Einstellung der bisher erzielten km-Leistung seit 2000.
Staffel-Urkunden, die spezielle Rundenkontrolliste jeder Staffel und die allgemeine Ergebnisliste können ca. 4 Wochen nach der Veranstaltung über unsere Internetseiten ausgedruckt werden.
Verpflegungs- und Wasserstellen, Toiletten
Auf dem 2500 Meter langem Rundkurs ist für die Staffel-LäuferInnen wird eine Verpflegungsstelle in der Nähe des Wechselraumes eingerichtet. Elektrolytgetränke stehen dort bereit. Eine Eigenverpflegungsstelle ist hier nicht vorgesehen, da wir durch eine intensive Betreuung durch die anderen Staffel-LäuferInnen und deren BetreuerInnen ausgehen. Es ist sehr wichtig das sich Mannschafsläufer zusätzlich Eigenverpflegen. Zwei Toilettenhäuschen, die ausschließlich den Athleten vorbehalten sind, stehen am Ausgang des Schlosspark-Stadions bereit. Umkleide und Duschmöglichkeiten, Zusatztoiletten: Diese befinden sich im Schlosspark-Stadiongebäudes.
Aufbau
Camping und Aufbau von Pavillons / Zelten durch die Aktiven im Stadion ist frühestens am Samstag, 26. Juni 2010, ab 14.00 Uhr (bis ca. 19.00 Uhr) möglich.
Internet
Alle Anmeldungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten bitten wir umgehend um schriftliche Information. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, bitten wir ebenfalls um Benachrichtigung. Bei den Startunterlagen befindet sich ein Meldebogen, der sofort auf weitere Fehler geprüft werden sollte, da diese Angaben für die Urkundenerstellung maßgeblich ist.
Haftung nur im Rahmen der Sporthilfe NRW e.V. Erklärung:
Für den Fall meiner Teilnahme am Lauf erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Brühl, die Schlossverwaltung Brühl oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen. Die Unterzeichnung der Anmeldung (auch von Vertretungsberechtigten) gilt als verbindlicher Haftungsverzicht. (Hinweis gemäß Datenschutzgesetz: Daten werden maschinell gespeichert)
